„Wie es ist, unverschuldet in finanzielle Not zu geraten und nicht zu wissen, wie der monatliche Lebensunterhalt sichergestellt und die Miete aufgebracht werden soll, erfahren während der Corona-Pandemie viele bislang uneingeschränkt Erwerbstätige. Insbesondere bei den sogenannten „Soloselbständigen“ brachen von einem auf den anderen Tag Aufträge und Einnahmen weg.
Mit dem Sozialschutzpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergangsweise die Möglichkeit eröffnet, unter erleichterten Bedingungen schnell und unkompliziert Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu beantragen. Dass dieser Schritt für Viele notwendig war und ist, bezeugt der weit überdurchschnittliche Anstieg der Neuantrags-zahlen in den Kommunalen Jobcentern. Allein in [dem Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill] haben [45,5] % mehr einen Antrag auf ALG II („Hartz IV“) stellen müssen als im Vergleichs-zeitraum des Vorjahres.
Wie die Akteure des Gesundheitswesens arbeiten auch die Kommunalen Jobcenter und deren Mitarbeitende systemrelevant, motiviert und unermüdlich daran, den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich zu helfen. Um diese Aufgabe zu bewältigen, haben die Verantwortlichen mit dem Lock-Down Mitte März „über Nacht“ interne Arbeitsprozesse an die neue Situation angepasst.“ (…)
Original-Pressemitteilung des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill vom 31. Juli 2020.
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