23. August 2021

Inzidenz über 35 im Lahn-Dill-Kreis

Neue Regelungen treten ab Dienstag, 24. August 2021 in Kraft

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Der Lahn-Dill-Kreis hat den Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 35 überschritten und damit die zweite Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes erreicht. Der Landkreis erlässt, entsprechend den Vorgaben des Landes, eine neue Allgemeinverfügung. Diese tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises (www.lahn-dill-kreis.de ) am Dienstag, den 24. August 2021 in Kraft und am Donnerstag, den 9. September 2021 außer Kraft.

Zum Schutz der Bevölkerung setzt die Allgemeinverfügung für diesen Zeitraum folgende Regelungen in Kraft. Ein Negativ-Nachweis (Test-Nachweis, Impf-Nachweis oder Genesenen-Nachweis) wird benötigt für:

  • Veranstaltungen, Fachmessen und Kulturangebote sowie bei privaten Feiern in geschlossenen Räumen
  • Einlass in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Einlass in der Innengastronomie
  • Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie für die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen). Eine Ausnahme bildet hier der Spitzen- und Profisport.
  • Übernachtung in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen – bei Anreise sowie zweimal pro Woche bei längeren Aufenthalten.
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.

Sollte die Inzidenz für den Lahn-Dill-Kreis während der zweiwöchigen Gültigkeit der Allgemeinverfügung über einen Wert von 50 steigen, kann und wird der Landkreis zeitnah mit einer weiteren, verschärfenden Allgemeinverfügung reagieren. Landrat Wolfgang Schuster und Kreis-Gesundheitsdezernent Stephan Aurand unterstreichen in diesem Zusammenhang zum wiederholten Mal die Wichtigkeit der Impfung beim Hausarzt, beim Betriebsarzt oder bei einem der Impfangebote des Kreises: „Wer geimpft ist, wird von den neuen unvermeidbaren Einschränkungen kaum betroffen. Auch das ist neben dem eigenen Gesundheitsschutz und der Solidarität gegenüber den Mitmenschen ein Vorteil der Impfung.“

Die Allgemeinverfügung kann eingesehen werden unter www.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/bekanntmachungen/.  Das Eskalationskonzept des Landes Hessen steht unter folgendem Link zur Verfügung: Das hessische Präventions- und Eskalationskonzept | Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (hessen.de)

Published On: 23.08.2021|Kategorien: Pressemitteilung|

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