Einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht – Meldeplattform für Personen, die Nachweise vorlegen müssen
In dem versendeten Schreiben mit Zugangsdaten, um die Nachweise nach § 20a IfSG hochladen zu können, war leider kein Short-Link für das Meldeportal enthalten. Zum Meldeportal gelangen Sie hier.
Einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht – Meldeplattform für Einrichtungen und Institutionen
Seit Mittwoch, 16.03.2022 ist die Meldeplattform des Landes Hessen erreichbar: Meldeportal – einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht. Hier kann man datenschutzsicher der Meldeverpflichtung nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachkommen. Alle meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen können sich am Meldeportal registrieren und erhalten dann die Zugangsdaten per Post.
Wichtige aktuelle Informationen finden sich hier. Besonders zu beachten sind die kurzfristigen Änderungen in der Anlage 3 zum Erlass.
Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die Impfnachweispflicht sind hier zu finden.
Der § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann hier aufgerufen werden.