Habe ich als Kontaktperson in Quarantäne Anspruch auf Entgeltersatz?
Für Fragen, die sich rund um das Thema „Verdienstausfall“ drehen, hat das Regierungspräsidium Darmstadt, die Abwicklung von allen Verdienstausfallsansprüchen nach den Paragrafen 56-58 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) übernommen, sofern die Inanspruchnahme aufgrund von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARSCoV-2-Virus stehen. Informationen, Leitfaden für Antragsstellungen finden Sie unter: https://ifsg-online.de Oder direkt über ...