Wer ein positives PCR-Test-Ergebnis erhält, gilt ab dem 28. Tag danach als genesen. Ab diesem Tag reicht der PCR-Befund selbst als Genesenen-Nachweis aus. Zusätzlich ist es möglich, den Laborbefund zusammen mit dem Personalausweis in einer Apotheke vorzulegen, diese kann damit ebenfalls einen Genesenen-Nachweis ausstellen. Auch die Hausarztpraxen können in Verbindung mit einem positiven PCR-Befund einen Genesenen-Nachweis ausstellen.