Corona-Test im Lahn-Dill-Kreis
Der Corona-Virus-Erreger SARS-CoV-2 kann durch einen SELBSTTEST, einen BÜRGERTEST oder einen PCR-TEST nachgewiesen werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, FAQs sowie weiterführende Links zum Thema Testen. Für spezifische Informationen zu den unterschiedlichen Testarten klicken Sie auf die jeweilige Seite.
Der Anspruch auf präventive Coronatests sowie auf Test- und Genesenenzertifikate entfällt ab dem 1. März 2023. Das betrifft nicht nur Bürgertests, sondern auch Testungen von Personal sowie Patientinnen und Patienten vor Aufnahme in Gesundheitseinrichtungen beziehungsweise vor ambulanten Operationen werden nicht mehr bezahlt.
Der Bund übernimmt für sämtliche Leistungen nach der TestV ab dem 1. März 2023 nicht mehr die Kosten. Diese Leistungen fallen dadurch weg:
- Alle Tests bei Personen ohne Symptome nach TestV (zum Beispiel Bürgertests, Tests vor Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt)
- Bestätigungsdiagnostik nach positivem PoC-Antigentest oder Selbsttest
- Test- und Genesenenzertifikate
- Schulung von Personal in nicht ärztlich geführten Einrichtungen (z.B. Pflegeheime) zur Anwendung und Auswertung von Schnelltests
Ein Test ist nur dann für symptomatische Patientinnen und Patienten kostenfrei, wenn die Ärztin beziehungsweise der Artz diesen als notwendig sieht.