Die aktuellen Fallzahlen im Lahn-Dill-Kreis
Stand: Mittwoch, 31.05.2023| 07:30 Uhr
Die Fallzahlen werden wöchentlich am Mittwoch aktualisiert.
Im Lahn-Dill-Kreis haben sich seit Ausbruch des Corona-Virus am 28. Februar 2020 bis heute nachweislich 129.254 Menschen mit dem Virus angesteckt. 444 Personen sind in Verbindung mit dem Virus verstorben.
Patienten mit der Diagnose Covid-19*:
Im Klinikum Wetzlar werden 1 Personen stationär sowie 0 Personen auf der Intensivstation behandelt.
Im Klinikum Dillenburg werden 0 Personen stationär behandelt.
*Hinweis: Die veröffentlichten Patientenzahlen listen ausschließlich die Patienten auf, die durch einen bestätigten PCR-Test nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert sind. Die Zahl der Patienten, die mit Verdacht auf das Covid-19-Virus an den Lahn-Dill-Kliniken behandelt werden, ist nicht inbegriffen.
Seit Beginn des Impfstarts am 28. Dezember 2020 wurden durch mobile Impfteams, im Impfzentrum und in den Impfambulanzen des Lahn-Dill-Kreises 250.861 Injektionen verimpft. Die Injektionen teilen sich in 116.134 Erstimpfungen, 94.650 Zweitimpfungen, 32.966 Drittimpfungen, 6.814 Viertimpfungen und 297 Fünftimpfungen auf. (Stand: 19.12.2022)
Von den verstorbenen Personen sind 432 positive Fälle, also durch einen Test bestätigt
sowie 12 Fälle mit klinisch-epidemiologischem Zusammenhang, also ohne bestätigten Test sondern durch Diagnostik.
Was bedeutet “klinisch-epidemiologisch”?
Corona-Fälle mit klinisch-epidemiologischem Zusammenhang wurden nicht durch eine Abstrichuntersuchung (bzw. den Labornachweis) bestätigt, sondern durch eine klinische Diagnose sowie durch den epidemiologischen Zusammenhang. Der epidemiologische Zusammenhang besteht, wenn eine Person Kontakt zu einer Person hatte, die nachgewiesen mit dem Corona-Virus infiziert ist und/oder aus einer medizinischen Einrichtung mit zwei oder mehr Lungenentzündungen bzw. dem spezifischen klinischen Bild kommt. Corona-Fälle mit klinisch-epidemiologischem Zusammenhang sind demnach Fälle, bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus ärztlich diagnostiziert wurde – ohne Vorliegen eines Erregernachweises durch eine Abstrichuntersuchung.
Die Gesundheitsämter müssen nach dem Infektionsschutzgesetz sowohl die labordiagnostisch bestätigten Erkrankungen (positiver Abstrich) als auch die klinisch-epidemiologischen bestätigten Erkrankungen an die Landesbehörde (HLPUG) und somit auch an das RKI übermitteln.